2017 wird die Förderung vom Staat bei Maßnahmen zum Einbruchschutz nicht nur fortgesetzt sondern sogar stark ausgebaut. 50 Millionen Euro stehen insgesamt zur Verfügung. Das sind fünfmal so viele Zuschüsse wie im vergangenen Jahr.
Mindestinvestition von 2.000 Euro auf 500 Euro gesenkt
Seit dem 21.März ist es gültig: Investitionen in einbruchschützende Maßnahmen werden nun bereits ab € 500 Euro staatlich bezuschusst. Bisher lag die untere Grenze hier bei 2.000 Euro. Vor Allem Personen mit kleineren Investitionen sollen hiervon profitieren. Dies dürfte sicherlich besonders die Mieter freuen.
Die Fördersumme beträgt hierbei 10% von der investierten Summe, wobei maximal 1.500 Euro als Zuschuss gezahlt werden.
Beispiele für Sicherungsmaßnahmen
Im Jahr 2016 wurden rund 40.000 Anträge zur Förderung von Maßnahmen zum Einbruchschutz von Mietern und Eigentümern eingereicht. Hierbei standen der Einbau von einbruchhemmenden Nachrüst-Produkten für Wohnungstüren, Fenster, und Terrassentüren klar im Fokus.
Mechanische Sicherungen wie Panzerriegelschlösser, Türbandsicherungen, Sicherheitsbeschläge und Türspione mit Kamera für Wohnungstüren, sowie Fensterschlösser, Scharnierseitensicherungen, Fenster-Stangenschlösser bis hin zu Fenstergittern verhindern wirkungsvoll, dass Einbrecher in die Wohnbereiche einsteigen können. Moderne Alarmanlagen melden bereits den Einbruchsversuch und können um Hilfe rufen.
Wie komme ich an den Zuschuss?
Die Förderungen werden vom Bundesbauministerium und der KfW Bankengruppe zur Verfügung gestellt.
1. Antrag vor Umsetzung an KfW Bank stellen
Es kann ein Antrag auf Zuschuss über 10% der Kosten für Material und Installation gestellt werden (maximal 1.500 Euro Zuschuss je Wohneinheit). Dieser Antrag muss jedoch unbedingt vor den Umbaumaßnahmen eingereicht werden. Nachträgliche Förderungen sind nicht möglich! > zum KfW Zuschussportal
2. Prüfung des Antrags
Nach Einreichen des Antrags wird dieser geprüft. Dies kann einige Wochen dauern.
3. Auszahlung nach Abschluss der Maßnahmen
Nach positiver Prüfung wird der Zuschuss dann nach Abschluss der Einbruchschutz-Maßnahmen ausgezahlt.
Wir helfen gerne weiter
Wir haben bereits sehr gute Erfahrungen mit dem Förderprogramm gemacht und stehen Ihnen sehr gerne für Fragen und Wünsche mit Rat und Tat zur Seite.
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